7. Hinweise:
Familienbeitrag
jedes Familienmitglied, das Vereinsmitglied werden möchte, muss durch eine Beitrittserklärung angemeldet werden – auch
aus versicherungstechnischen Gründen
Dieser Beitrag gilt für folgende Mitglieder der Familie:
- die Ehegatten (Lebenspartner)
- die Kinder bis 18 Jahre
- die Kinder ab 18 Jahre werden automatisch dem Erwachsenenbeitrag zugrunde gelegt.
Änderung von Mitgliederdaten
Bitte um Mitteilung über ein Vorstandsmitglied.
Volljährigkeit
Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit Eintritt der Volljährigkeit als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und
beitragsgemäß veranlagt.
Fälligkeit es Mitgliedsbeitrages
Einzug per Lastschrift im 1. Quartal des Kalenderjahres.
Kündigung der Mitgliedschaft
Wer seine Vereinsmitgliedschaft beenden möchte, hat dies unter Beachtung der Vereinssatzung §4 zu tun, das heißt, die
Kündigung muss schriftlich und mit einer dreimonatigen Frist zum Ende eines Vereinsjahres erfolgen.
Sie können natürlich jederzeit dem Verein wieder als Mitglied erneut beitreten